Coronazusatz für touristische Buchungen:
Besteht in BadenWürttemberg zum Zeitpunkt der Anreise ein Beherbergungsverbot für touristische Übernachtungen werden wir die Buchung kostenlos stornieren. Alle anderen Gründe (z.B. Sie sind nicht
geimpft und dürfen deswegen die Ferienwohnung nicht beziehen, Sie lehnen ab sich testen zu lassen wenn dies verlangt wird vom Land BW.....) werden wir nicht mehr aus Kulanz stornieren. Bitte bemühen
Sie sich um eine Reiserücktrittversicherung.
1.
Der Gastaufnahmebertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt wurde.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen
betragen nach Erfahrungssätzen bei der
Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.
5.
a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer /'Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach
Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Buchen Sie Ihren Gesundheits- und Ferienaufenthalt ohne Risiko.
Sollten Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen:
- bei Stornierung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt.
- bei vorzeitiger oder nachträglicher Rückreise werden die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.
- bei Abbruch der Reise werden die Aufwendungen für nicht beanspruchte Reiseleistungen ersetzt.
Formulare für Reiserücktrittskosten-Versicherungen erhalten Sie bei der Versicherung Ihres Vertrauens oder bei den örltichen Tourist-Informationen.
Bitte beachten Sie die neuen Vertragszusätze bezüglich Corona in der Kopfzeile oben.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn)
100 % des Mietpreises.
-eine Bearbeitungsgebühr von 25€ wird immer fällig.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
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